Zuerst braucht man die behördliche Erlaubnis, den Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, wenn man eine Fischerprüfung bestanden hat und das Zeugnis vorlegt. Hat man nicht einen solchen Nachweis, muss man sich einer Fischerprüfung unterziehen. Es gibt keine sogenannten „freien Gewässer“ und in ganz Deutschland gilt Fischereischeinpflicht.
Folgende Fischerprüfungen können in Sachsen-Anhalt abgelegt werden.
Antrag Friedfischprüfung ab 18. Lebensjahr beschreibbar
Antrag Friedfischprüfung bis 18. Lebensjahr beschreibbar
Antrag Jugendfischerprüfung beschreibbar
Antrag Jugendfischer März 2024
Antrag Friedfischer März 14-18 Jahre 2024
Antrag Friedfischer März 2024
Aufnahmeantrag HAV ausfüllbar
Aufnahmeantrag HAV ausfüllbar
Aufnahmeantrag HAV ausfüllbar
Aufnahmeantrag HAV ausfüllbar