Zuerst braucht man die behördliche Erlaubnis, den Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, wenn man eine Fischerprüfung bestanden hat und das Zeugnis vorlegt. Hat man nicht einen solchen Nachweis, muss man sich einer Fischerprüfung unterziehen. Es gibt keine sogenannten „freien Gewässer“ und in ganz Deutschland gilt Fischereischeinpflicht.
Folgende Fischerprüfungen können in Sachsen-Anhalt abgelegt werden.
22.09.2024 "Jugendfischerprüfung"
22.09.2024 "Friedfisch-Fischerprüfung"
21.09.2024 "Fischerprüfung"
14.09.2024 "Lehrgang Friedfisch-Fischerprüfung"
14.09.2024 "Lehrgang Jugendfischerprüfung"
01.09.2024 "Beginn Lehrgang Fischerprüfung"